Titelgrafik Kassenantrag für Brustverkleinerung

Kassenantrag für Brustverkleinerung

fachärztliches Gutachten

Ein fachärztliches Gutachten für einen Kassenantrag zur Brustverkleinerung (Mammareduktionsplastik) ist eine medizinische Stellungnahme, die als Grundlage für die Krankenkasse dient, um über die Kostenübernahme der Operation zu entscheiden. Dieses Gutachten muss detailliert begründen, warum die Brustverkleinerung aus medizinischer Notwendigkeit erfolgt und nicht aus rein ästhetischen Gründen.

Inhalt des fachärztlichen Gutachtens

Ein solches Gutachten wird in der Regel von einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, einem Orthopäden oder einem Gynäkologen erstellt. Es enthält folgende wesentliche Punkte:

Patientendaten

  • Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer
  • Aktuelle Größe und Gewicht (BMI-Berechnung)
  • Körbchengröße vor der geplanten OP
  • Medizinische Indikation (Begründung für die OP)
  • Chronische Schmerzen: Anhaltende Schmerzen im Bereich des Rückens, der Schultern und des Nackens, die mit der übermäßigen Brustgröße in Zusammenhang stehen.
  • Hautprobleme: Entzündungen oder Ekzeme in der Unterbrustfalte durch dauerhafte Reibung und Feuchtigkeit.
  • Einschränkung im Alltag: Bewegungseinschränkungen, Schwierigkeiten bei sportlichen Aktivitäten oder beruflichen Tätigkeiten.
  • Orthopädische Probleme: Fehlhaltungen, Haltungsschäden oder degenerative Wirbelsäulenveränderungen, die sich durch konservative Therapien (Physiotherapie, Schmerztherapie) nicht verbessern.
  • Psychische Belastung: Falls zutreffend, kann auch eine psychische Beeinträchtigung (z. B. Depression, Selbstwertprobleme) durch die große Brust dokumentiert werden.

Bisherige Behandlungen und deren Wirkung

  • Nachweise über konservative Therapien wie Physiotherapie, Schmerztherapie, Gewichtsreduktion oder spezielle BH-Versorgung.
  • Falls diese Maßnahmen erfolglos waren, sollte das im Gutachten erwähnt werden.

Beschreibung der geplanten Operation

  • Angabe der geplanten Reduktionsmenge an Gewebe (oft fordern Krankenkassen eine Mindestmenge von 500g pro Brust, dies ist jedoch nicht einheitlich geregelt).
  • Chirurgische Technik (z. B. T-Schnitt, L-Schnitt oder I-Schnitt).
  • Erwartetes funktionelles und gesundheitliches Ergebnis

Wie geht es nach dem Kassenantrag weiter?

  • Sie erhalten das Fachärztliche Gutachten und senden es an die Krankenkasse.+
  • Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, dürfen Sie sich in einer kassenärztlichen Klinik Ihrer Wahl operieren lassen.
  • Sollte der Antrag abgelehnt worden sein, können Sie Widerspruch einlegen, bzw. die Operation bei einem Arzt Ihrer Wahl als Sebstzahlerleistung durchführen lassen.